Allgemeine Bedingungen für Xpenses-Mietvertrag-Cloud der SORECO AG

 

1. Vertragsbestandteile

 

1.1 Xpenses-Mietvertrag-Cloud

Durch die bestätigte Bestellung eines Paketes auf dem Soreco Xpenses Online Shop geht der Kunde einen Xpenses-Mietvertrag-Cloud mit der Soreco AG (SORECO) ein. Dadurch erwirbt der Kunde das Recht, unter den vereinbarten Bedingungen Lizenzprogramme der SORECO zu nutzen. 

 

In der Bestellbestätigung (per Mail) und in allfälligen Nachträgen hierzu sind das Lizenzmaterial bezeichnet und der Nutzungsumfang sowie die Mietgebühren definiert und festgelegt.

 

1.2 Allgemeine Bedingungen

Alle übrigen Rechte und Pflichten zwischen SORECO und dem Kunden aus dem Xpenses-Mietvertrag- Cloud werden in den „Allg. Bedingungen für Xpenses-Mietvertrag-Cloud der Soreco AG“ (AGB-XMC) geregelt. Diese AGB-XMC sind der Bestellbestätigung beigefügt und bilden integrierende Bestandteile des Xpenses-Mietvertrags-Cloud.

 

2. Umfang des Nutzungsrechts an den SORECO-Lizenzprogrammen

 

2.1 Inhalt und Umfang

Dem Kunden wird das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, entgeltliche Recht eingeräumt, das Lizenzmaterial während der Dauer des Xpenses-Mietvertrages-Cloud gemäss dem im Xpenses-Mietvertrag-Cloud definierten Volumen abhängigen Nutzungsumfang im eigenen Betrieb und - soweit vereinbart - in von ihm beherrschten Betrieben zu nutzen.

 

2.2 Nutzung

Nutzen gemäss Xpenses-Mietvertrag-Cloud bedeutet, das Lizenzmaterial im definierten Umfang in maschinell lesbarer Form auf der EDV-Anlage einzulesen, zu speichern und zu verwenden, d.h. die Programme ganz oder teilweise auszuführen und die dazu gehörende Dokumentation zu gebrauchen.

 

3. Testphase

 

Der Kunde kann das bestellte und bestätigte Xpenses-Paket während einer Testphase von maximal 30 Tagen, beginnend ab bestätigter Bestellung, kostenlos prüfen und den Xpenses-Mietvertrag-Cloud bis spätestens zum Ende der Testphase schriftlich kündigen (Vgl. hinten Ziff. 10.2).

 

4. Eigentums- und Schutzrechte

 

SORECO verfügt über alle Urheber- und Eigentumsrechte und - soweit registriert - auch über die gewerblichen Schutzrechte (Patentrechte, Markenrechte etc.) an den SORECO-Lizenzprogrammen. Dem Kunden werden nur die ihm im Rahmen des Xpenses-Mietvertrags-Cloud ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte am Lizenzmaterial eingeräumt.

 

Die Urheber- und Eigentumsrechte sowie allfällige gewerbliche Schutzrechte an den SORECO-Lizenzprogrammen

verbleiben während der Dauer und nach Beendigung des Xpenses-Mietvertrags-Cloud bei der SORECO.

 

5. Geheimhaltungspflicht

 

Das Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse von SORECO darstellen. Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen, noch es zu veröffentlichen, ausser er sei dazu von Gesetzes wegen verpflichtet (z.B. Revisionsstelle). Der Kunde stellt sicher, dass Dritte nur Zugang zum Lizenzmaterial erhalten, wenn sie sich zu dessen vertragsgemässer Nutzung bei ihm aufhalten bzw. mit

seiner Zustimmung von entfernten Datenstationen auf das Lizenzmaterial zugreifen. Der Kunde verpflichtet sich auch, Dritten keinerlei Zugang zu Datenbeständen zu geben, die ihm als Lizenzmaterial überlassen werden. Gibt der Kunde Datenträger bzw. eine Maschine an einen Dritten weiter, so hat der Kunde das gespeicherte Lizenzmaterial zu löschen.

 

6. Mietgebühren

 

6.1 Bemessung aufgrund des Nutzungsumfangs

Die Mietgebühren sind volumenabhängig gemäss dem bestellten und bestätigten Xpenses-Paket und werden von SORECO monatlich auf Grund der Anzahl der aktiven User berechnet und festgesetzt. Der Paket-Preis ist im Xpenses-Mietvertrag-Cloud ersichtlich.

 

6.2 Gebührenanpassungen

SORECO ist berechtigt, die Mietgebühren ab dem zweiten Vertragsjahr jährlich mit Wirkung per 01. Januar des Folgejahres anzupassen. Bei Anhebung der Mietgebühr um mehr als 10% verpflichtet sich SORECO, die tatsächliche Kostensteigerung auf Nachfrage nachzuweisen. Die Gebührenanpassung muss jeweils spätestens drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

 

7. Zahlungsbedingungen

 

Die Mietgebühr ist monatlich zu bezahlen und wird erstmals für den der Testphase (Vgl. vorne Ziff. 3) folgenden Kalendermonat zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

 

8. SoreConnect und Hotline

 

Dem Kunden steht das SoreCOnnect als Frage- und Antwortdatenbank sowie deren Anfrageservices zur Verfügung.

 

Für die Diagnose und Anleitung zur Behebung von Fehlerkonstellationen sowie für Beratung und Auskünfte kann der Kunde während der ordentlichen Geschäftszeiten die telefonische Hotline benutzen. 

 

Die entsprechenden Leistungen von SORECO werden ergänzend, gemäss der jeweils gültigen Honorarordnung, in Rechnung gestellt.

 

9. Haftung

 

SORECO haftet für jeden aus einer nicht vertragsgemäss erbrachten bzw. unterlassenen Leistung entstandenen Schaden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung von SORECO betragsmässig auf eine vom Kunden bezahlte Jahresmietgebühr beschränkt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter oder Mängel-Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Personenschäden. Vorbehalten bleiben zudem die Haftungsregeln gemäss Produktehaftpflichtgesetz.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung des Xpenses-Mietvertrag-Cloud

 

10.1 Beginn und Dauer

Der Xpenses-Mietvertrag-Cloud beginnt ab bestätigter Bestellung und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

 

10.2 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Xpenses-Mietvertrag-Cloud wie folgt schriftlich (per Mail oder per Post) kündigen:

  • Während der 30-tägigen Testphase jederzeit auf Ende der Testphase
  • Danach jeweils mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres

 

10.3 Kündigung durch SORECO

SORECO kann den Xpenses-Mietvertrag-Cloud wie folgt schriftlich kündigen:

  • wenn der Kunde eine wesentliche Pflicht aus dem Xpenses-Mietvertrag Cloud verletzt (z.B. Nichtbezahlung der Mietgebühren) jederzeit fristlos;
  • wenn SORECO das Lizenzmaterial als Ganzes vom Markt zurückzieht und/oder dessen Support einstellt mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten.

 

11. Weitere Bestimmungen

 

11.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Software-Mietvertrags-Cloud (auch in Nachträgen, Anhängen etc.) sind nur gültig und rechtswirksam, wenn sie schriftlich (per E-Mail oder per Post) vereinbart und von beiden Vertragsparteien genehmigt werden.

 

11.2 Rechtsnachfolge

Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Software-Mietvertrag-Cloud sind ohne schriftliche Zustimmung von SORECO nicht übertragbar.

 

Liegt der Vertrieb der Lizenzprogramme nicht mehr beim Lizenzgeber, so gewährleistet SORECO die Rechtsnachfolge.

 

11.3 Vertraulichkeit und Datenschutz

Im Rahmen des Xpenses-Mietvertrag-Cloud erhält SORECO Kenntnis von personenbezogenen Daten des Kunden und verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Daten innerhalb der SORECO bekannt gegeben und bearbeitet werden dürfen.

 

SORECO trifft organisatorische und technische Sicherheitsmassnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des Datenschutzgesetzes eingehalten werden und um damit die verarbeiteten Daten des Kunden gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

 

Es wird ergänzend auf die Datenschutzbestimmungen, veröffentlicht auf den Homepages von SORECO und XPENSES, verwiesen.

 

11.4 Gütliche Einigung

Die Vertragsparteien bemühen sich, allfällige Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich und gütlich zu regeln.

 

11.5 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Der Xpenses-Mietvertrag-Cloud untersteht Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Software-Mietvertrag Cloud sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich ausschliesslich zuständig. Gerichtsstand ist Zürich 1.

 

Soreco AG, November 2019

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